ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Das UNESCO Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen, vertreten durch Dr. Friedericke Weber, Direktorin des Biosphärenreservats, ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) vom 3. Juni 2019 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webpräsenz des Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen, www.pfaelzerwald.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Um allen Nutzer*innen gleichermaßen die Zugänglichkeit zu den auf unserer Website befindlichen Inhalten zu gewährleisten, verfolgen wir den Ansatz der Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz gemäß der „Barrierefreie –Informationstechnik-Verordnung“ (BITV), in welcher der Gesetzgeber die Vorgaben der Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen, Behörden und Ämter festgelegt hat. Diese Verordnung basiert auf einer internationalen Empfehlung, den „Web Content Accessibility Guidelines“, in welchen festgelegt wurde, wie Webinhalte gestaltet werden müssen, um sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar zu machen.
Der Webauftritt www.pfaelzerwald.de wurde vor dem 23. September 2018 veröffentlicht und entspricht daher nicht dem aktuellen Stand der Barrierefreiheit. Diese Internetseite wird derzeit überarbeitet und 2021 in neugestalteter Form verfügbar sein. Für die relaunchte Website wird ein WCAG Test durchgeführt und das Testergebnis an dieser Stelle veröffentlicht. Die neu gestaltete Website wird den Anforderungen der BITV 2.0 und der WCAG 2.1 entsprechen.
Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen des Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend zu verbessern. Die Umsetzung der Maßnahmen hat sich aufgrund der Covid-19-Pandemie-bedingten personellen und organisatorischen Einschränkungen verzögert.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
1) Teilweise können Inhalte von Personen mit Sehbehinderungen nicht wahrgenommen werden.
2) Teilweise können Videoinhalte von Menschen, die in ihrer Hör- oder Sehfähigkeit eingeschränkt sind, nicht genutzt werden.
3) Bestimmte Inhalte werden von Nutzer*innen, die farbenblind sind, wahrscheinlich nicht erkannt.
4) Einige wichtige Elemente der Webseite sind per Tastatur nicht erreichbar und nicht bedienbar.
5) Die Nutzer*innen assistiver Technologien können das Angebot bzw. Inhalte der Webseite nicht leicht überblicken und nicht gezielt erreichen.
6) Es liegt noch keine Erläuterung zu wesentlichen Inhalten der Website, Hinweisen zur Navigation und wesentlichen Inhalten der Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache vor. Diese Informationen befinden sich in der Erstellung.
7) Einzelne Inhalte/Texte heben sich nicht durch genug Kontrast ab und sind daher ggf. nur eingeschränkt ohne Farben nutzbar (Anforderung Nr. 1.4.1.a, 1.4.3.a, 1.4.11.a).
8) Einzelne Tabellenspalten sind nicht beschriftet (Anforderung Nr. 1.3.1.e), das betrifft i.d.R. die Spalte „Bild“ und die Spalte „Downloadlink“ in Downloadbereichen, Archiven und Mediatheken.
9) In der Headline-Hierarchie werden teilweise einzelne Stufen nicht verwendet (Anforderung Nr. 1.3.1.a), die Inhalte sind dennoch in absteigender Hierarchie nachvollziehbar.
10) Dokumente, die von Dritten bereitgestellt werden (z.B. Videos, die via Youtube eingebettet werden), liegen nicht barrierefrei vor.
11) Es fehlen Alternativtexte zu Bildern, wir arbeiten daran, diese schrittweise nachzupflegen (Anforderung 1.1.1.b).
12) Dokumente aus Büroanwendungen (z.B. PDF-Dokumente) sind ggf. nicht barrierefrei.
Das Abwägungsverfahren nach § 4 BITV RP und Artikel 5 Abs. 2 der „RICHTLINIE (EU) 2016/2102 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES“ vom 26. Oktober 2016 wurde durchgeführt. Die Abwägung hat ergeben, dass großteils ein Nachpflegen der Funktionen bei der aktuell bestehenden Website unwirtschaftlich ist, weil hohe Kosten hierfür entstehen würden. Bis zum Relaunch der Website wird kontinuierlich an vertretbaren und leistbaren Maßnahmen zur Optimierung der Barrierefreiheit gearbeitet.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01. September 2020 durch eine von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung erstellt (siehe Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission).
Die Erklärung wurde zuletzt am 20. September 2020 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@pfaelzerwald.bv-pfalz.de.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen
Geschäftsstelle Pfälzerwald
Franz-Hartmann-Straße 9
67466 Lambrecht (Pfalz)
Tel.: +49 (0) 6325 9552-0
Fax: +49 (0) 6325 9552-19
E-Mail: info@pfaelzerwald.bv-pfalz.de
Durchsetzungsverfahren
Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.
Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Fon: 0 61 31 / 16 53 42
Fax: 0 61 31 / 16 17 53 42
E-Mail: lb(at)msagd.rlp.de