Bei der Kommunalkonferenz mit den Verbandsgemeinden und Städten im Bereich des Biosphärenreservats Pfälzerwald am 29.11.2023, zu der Bezirksverband Pfalz, Pfälzerwald-Verein e. V. und Pfalz.Touristik e. V. gemeinsam eingeladen haben, wurde die geplante Antragstellung zur Ausschilderung und Markierung eines neuen Grundwanderwegenetzes bestehend aus den Traditionswegen des Pfälzerwald Vereins mitsamt zugehöriger Infrastruktur im Wald vorgestellt. Damit verbunden ist die einmalige Chance, in einem gemeinsamen Zusammenwirken erstmals über den gesamten Pfälzerwald ein nach einheitlichem System markiertes und ausgeschildertes Wanderwegenetz zu schaffen, eine ganz neue Qualitätsebene im Tourismus durch die Anerkennung als Qualitätsregion Wanderbares Deutschland zu erreichen und einen Quantensprung durch die Einrichtung eines umfassenden digitalen Wegekatasters, auf das alle Tourist-Informationen zugreifen können, zu erzielen.
Der Bezirksverband Pfalz hatte zuvor in den Jahren 2022 und 2023 auf Initiative des Pfälzerwald-Vereins und mit Unterstützung der Pfalz.Touristik in Abstimmung mit den betroffenen Städten und Verbandsgemeinden eine mit Finanzmitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz aus dem Corona-Förderprogramm des Landes geförderte Neukonzeption des Wanderwegenetzes im Pfälzerwald erstellen lassen. Als Endergebnis ist ein aus Traditionswanderwegen des Pfälzerwald-Vereins hervorgehendes Grundwanderwegenetz für das Biosphärenreservat Pfälzerwald mit einer Gesamtlänge der markierten Linien von rund 1.950 km konzipiert worden.
Kernstück der Antragstellung ist eine Kooperationsvereinbarung für die Ersteinrichtung und das gemeinsame Management für die Pflege und Unterhaltung des Grundwanderwegenetzes zwischen dem Bezirksverband, dem Pfälzerwald-Verein e. V., dem Pfalz.Touristik e. V. und den Verbandsgemeinden und Städten. Das Projekt mit einem beachtlichen geplanten Gesamtfinanzvolumen kann nur gelingen, wenn alle Kommunen dabei mitwirken, die in der Kooperationsvereinbarung beschriebenen Rolle wahrnehmen und auch einen finanziellen Beitrag zur Bestreitung des Eigenanteils beisteuern.
Die Teilnehmer der Kommunalkonferenz standen dem Vorhaben und der geplanten Kooperationsvereinbarung vom Grundsatz her sehr positiv gegenüber und sind übereingekommen, diese in ihren jeweiligen kommunalen Gremien beraten zu lassen und dem Bezirksverband bis spätestens Ende März 2024 eine Rückmeldung dazu zu geben. Nach Auswertung der Rückmeldungen soll dann zu einer Nachfolgekonferenz eingeladen werden.