Illustration über die Kernzone
Buntes Treiben in der Kernzone (Bild: Steffen Boiselle)

Seit Sommer dieses Jahres gilt die neue Landesverordnung über das Biosphärenreservat Pfälzerwald. Diese löst die Naturparkverordnung von 1958 ab. In der neuen Verordnung ist unter anderem festgeschrieben, dass drei Prozent der Fläche unseres Biosphärenreservats als Kernzonen unter besonderem Schutz stehen. Das sind rund 1.500 Hektar mehr als bisher. Hier darf sich die Natur weitestgehend ohne Eingreifen des Menschen entwickeln. Zur neuen Verordnung geht es hier.